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rene 8e74268bdc Auswirkung auf die Partnerschaft als zweiten Lebensbereich aufgenommen
Am 30.06.2026 hat sich Renes Frau wegen seines sozialen Rueckzugs selbst bei
Dr. Epoupa vorgestellt; der Psychotherapietermin im Juli 2026 wurde daraufhin
als Paartherapie genutzt. Bisher stuetzte sich Position 1 fast nur auf Beruf
und Klinik - damit ist ein zweiter Lebensbereich betroffen, datiert und von
zwei Behandlern bezeugt.

Nachgesehen statt schaetzen: Teil B 3.7 definiert die sozialen
Anpassungsschwierigkeiten selbst nicht. Die Definition steht in 3.5.1 und
nennt das haeusliche Leben ausdruecklich als Lebensbereich - ob sie auf 3.7
uebertragbar ist, ist allerdings nicht belegt und im Text als ungeprueft
gekennzeichnet.

Gegenprobe am archivierten LSG-Urteil L 7 SB 92/13 daempft die Erwartung:
Dort trugen sozialer Rueckzug und Vermeidungsverhalten nur leichte
Anpassungsschwierigkeiten, weil Kompensationsmoeglichkeiten bestanden. Der
Befund ist deshalb ein starkes Argument fuer die 40, nicht der Schluessel zur
50. Wertvoll bleibt er, weil dasselbe Urteil fehlende intensive Behandlung
gegen den Klaeger wertete - dieses Standardargument greift bei Rene nicht.

Datenschutz der Ehefrau vermerkt: Der Absatz in der Anlage geht nur mit ihrem
Einverstaendnis mit. Der sauberere Weg ist eine Feststellung durch Dr. Epoupa
im Befundbericht ueber Rene selbst.
2026-08-22 13:27:06 +02:00
01-gdb Auswirkung auf die Partnerschaft als zweiten Lebensbereich aufgenommen 2026-08-22 13:27:06 +02:00
02-rente Sozialrechtlichen Status 2025 richtiggestellt: nicht arbeitslos 2026-08-07 14:20:11 +02:00
recherche GdB-Antragsentwurf angelegt; BU-Lage geklaert (ASN 83-85) 2026-08-07 12:23:10 +02:00
unterlagen GdB-Antragsentwurf angelegt; BU-Lage geklaert (ASN 83-85) 2026-08-07 12:23:10 +02:00
00-fragenkatalog.md Sozialrechtlichen Status 2025 richtiggestellt: nicht arbeitslos 2026-08-07 14:20:11 +02:00
README.md Orthopaedischer Befundbericht ASN 88 ausgewertet und eingearbeitet 2026-08-22 12:16:49 +02:00

Ruhestandsplanung René Degelmann

Zwei Ziele:

  1. Grad der Behinderung (GdB) beantragen01-gdb/
  2. So früh wie möglich in Rente02-rente/

Die beiden hängen zusammen: Ein GdB ≥ 50 ist der Schlüssel zum frühesten regulären Altersrentenbeginn — für Jahrgang 1968 01.02.2030 statt 01.02.2031 (langjährig Versicherte) und mit geringerem Abschlag (10,8 % statt 14,4 %).

Verzeichnisse

Ordner Inhalt
01-gdb/ Antrag, Diagnosen, Arztunterlagen, GdB-Bewertung nach VersMedV
02-rente/ Versicherungsverlauf, Szenarienrechnung, Anträge
recherche/ Verifizierter Rechtsstand mit Quellen — Zitate im Wortlaut, Wachposten bei Rechtsänderungen, Volltext-Archiv in recherche/quellen/
unterlagen/ Eingescannte Dokumente (Bescheide, Renteninformation, Arztberichte) — Suchliste: checkliste.md

Arbeitsregel für dieses Projekt

Fehler sind hier teuer und teils irreversibel (Rentenabschläge gelten lebenslang). Deshalb gilt hier verschärft die globale Regel: Jede Zahl, jede Frist, jede Norm wird an der Quelle nachgelesen — Gesetzestext, DRV, ZBFS, VersMedV — und die Quelle wird notiert. Keine Angabe aus dem Gedächtnis.

Stand

  • 03.08.2026 — Projekt aufgesetzt, Rechtsstand geprüft (recherche/rechtsstand-2026-08.md), Datenerhebung läuft (00-fragenkatalog.md)

  • 07.08.2026 — DRV-Unterlagen ausgewertet (02-rente/rentenanwartschaft.md): 37,3613 Entgeltpunkte, die Renteneintritts-Termine sind amtlich bestätigt. Zwei Funde: Die 35-Jahre-Wartezeit war zum 30.09.2025 noch nicht erfüllt (es fehlten 9 Monate) — am 07.08.2026 entschärft: Durch Krankengeld bis 31.12.2025 und die Beschäftigung ab 01.01.2026 dürfte sie seit Ende Juni 2026 erreicht sein (eigene Fortschreibung, von der DRV zu bestätigen). Und die Erwerbsminderungsrente läge 333,89 EUR über der Altersrente ab 62. Nächster Schritt bleibt die Kontenklärung.

    Dokumente kommen aus Paperless (paperless.motocamp.de), Ansicht „ASN-Archiv"; im Projekt wird die ASN als Fundstelle zitiert.

  • 07.08.2026 — Arbeitsvertrag ausgewertet (02-rente/arbeitsvertrag-medimobility.md): Die Anwesenheitsprämie ist rechtlich sauber (Frage A7 erledigt). Dafür ein neuer Befund: Mit 50.000 EUR liegt das Gehalt unter dem Durchschnitt aller Versicherten — vier weitere Arbeitsjahre bringen nur ~149 EUR mehr Rente und entwerten zugleich die Erwerbsminderungsrente. Die Gehaltsabrechnungen zeigen zudem: ab Juli 2026 wurde nicht auf Vollzeit angehoben (625 EUR/Monat).

  • 07.08.2026Psychosomatischer Reha-Bericht ausgewertet (01-gdb/reha-bericht-psychosomatik-2025.md): F43.1 PTBS + F33.1 rezidivierende depressive Störung sind jetzt belegt, ebenso Gicht, Struma, Tinnitus, Hypertonie und Hyperlipidämie. Aber die Leistungsbeurteilung lautet erneut „6 Stunden und mehr" (GAF 79) — ⚠️ die EM-Rente ist damit vorerst vom Tisch. Der Weg führt über GdB 50 → Altersrente 01.02.2030; damit wird die Kontenklärung zum kritischen Pfad.

  • 07.08.2026 — Knie-Reha-Bericht ausgewertet (01-gdb/reha-bericht-knie-2025.md): erstmals echte Funktionsbefunde — aber sie sind schlechter für den GdB als erhofft (Knie 120/0/0°, Depression als F32.8) und die DRV hat eine Leistungsbeurteilung von „6 Stunden und mehr" in der Akte. Das qualitative Leistungsbild (max. 10 kg, 50 % sitzend, kein Knien/Bücken) widerspricht der heutigen Werkstatttätigkeit — daraus wird mit GdB 50 ein Anspruch auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz.

  • 07.08.2026BU-Absicherung bei der LV 1871 gefunden und geprüft (02-rente/private-vorsorge-lv1871.md): zwei Verträge von 1994, Ablauf voraussichtlich Mitte 2028, mit Risikoausschluss für das rechte Knie (die psychischen Diagnosen sind nicht ausgeschlossen) und abstrakter Verweisung.

Entscheidung vom 07.08.2026: Fokus auf den GdB

René hat entschieden, BU und EM zurückzustellen und die Kraft auf den GdB-Antrag zu richten. Das trägt: Zwei sozialmedizinische Beurteilungen mit „6 Stunden und mehr" (ASN 81, ASN 82), die abstrakte Verweisung im BU-Vertrag und der Knie-Ausschluss machen beide Wege derzeit aussichtslos.

Der BU-Weg ist damit nicht für immer zu, sondern bis Mitte 2028 offen — der Ausschluss betrifft nur das Knie, nicht PTBS und Depression. Deshalb steht der Vertragsablauf jetzt als Wachposten 5 mit zwei harten Fristen (drei Monate Meldefrist, sechs Monate Klagefrist).

Der aktive Pfad lautet: GdB ≥ 50 → Altersrente 01.02.2030. Die zwei Engstellen dorthin sind die Kontenklärung (fehlende Wartezeitmonate) und ein aktueller orthopädischer Funktionsbefund.

  • 07.08.2026Antragsentwurf angelegt (01-gdb/antragsentwurf.md), feldweise nach dem echten Formular ZBFS Nr. 1700 (Stand Juni 2026). Enthält den Vorschlag für alle acht Positionen unter Abschnitt C, die rückwirkende Feststellung ab 08/2024 (Steuerfreibetrag) und die Begründung, keine Merkzeichen anzukreuzen. Dazu die Anlage zu Abschnitt C und ein Schmerztagebuch zum Ausdrucken.

    Zeitplan (Entscheidung 07.08.2026): Erst die Ärzte besuchen und die Befunde einsammeln, dann einreichen — Stichtag Mitte November 2026, Nachreichen ist möglich. Termine: 24.08. Orthopädie, September Hausärztin, 05.10. Dr. Epoupa. Wackelt der Arbeitsplatz, wird sofort gestellt.

  • 22.08.2026Orthopädischer Befundbericht ausgewertet (ASN 88, Dr. Fritschle, Orthopädie Grafing, Untersuchung 02.07.2026 — Auswertung): Erstmals aktuelle Bewegungsmaße. Knie rechts 900 statt 120/0/0° im April 2025 — eine belegte Verschlechterung um 30° unter der Werkstatttätigkeit. Ellenbogen rechts 900, Hallux rigidus rechts, und die ärztliche Beurteilung „deutlich beeinträchtigende Gebrauchsfähigkeit der rechten oberen Extremität sowie der rechten unteren Extremität". → Der Bewegungsapparat steigt von 10 auf 20, damit ist GdB 40 belegt und 50 in Reichweite. Es fehlen weiterhin Messwerte für Armhebung (Schulter steht bei 0), Pro-/Supination (entscheidet Ellenbogen 10 ↔ 20) und die Oberschenkel-Umfangsmessung. ⚠️ Der Bericht nennt fälschlich eine „Knie-TEP" statt der tatsächlichen Teilendoprothese — am 24.08. richtigstellen lassen.

⚠️ Hinweis zum Datenschutz

Dieses Repo enthält Gesundheits- und Sozialdaten. Remote ist die eigene Synology (dsm.motocamp.de) — nicht auf öffentliche Hoster spiegeln.